Stadt Möckern richtet in Friedensau christliche Kindertagesstätte ein

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Die Stadt Möckern und der Träger der Theologischen Hochschule Friedensau, die Anstalten der Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten Friedensau e.V., unterzeichneten im März eine Vereinbarung zur Einrichtung einer kommunalen Kindertagesstätte auf dem Gelände der Hochschule.

Mit der Vereinbarung tragen Stadt Möckern und Theologische Hochschule dem Bedarf von studentischen Familien nach einer Kindertagesbetreuung in der Nähe der Hochschule Rechnung. „Die Einrichtung der Kindertagesstätte ist ein wichtiger Baustein zur Zertifizierung als familienfreundliche Hochschule“, erläuterte Prof. Johann Gerhardt, M.Div., D.Min., Rektor der Theologischen Hochschule. Dr. Udo Rönnecke, Bürgermeister der Stadt Möckern, wies darauf hin, dass mit der kommunalen Kindertagesstätte das Anliegen der Stadt zum Ausdruck kommt, den Hochschulort Möckern-Friedensau zu stärken.

Unterzeichnung der Vereinbarung

Unterzeichnung der Vereinbarung zur Einrichtung der Kindertagesstätte. Von links: Prof. Johann Gerhardt (Rektor der Theologischen Hochschule Friedensau), Dr. Udo Rönnecke (Bürgermeister der Stadt Möckern), Roland Nickel (Geschäftsführer der Anstalten Friedensau), Wolfgang Stammler (Leiter der Studentenwohnheime)

Die Stadt Möckern wird die Kindertagesstätte als eigenständige kommunale Einrichtung betreiben. Zu diesem Zweck wird die Hochschule geeignete Räumlichkeiten mietfrei zur Verfügung stellen, ebenso kann die Sporthalle der Hochschule kostenfrei genutzt werden. Die Kapazität der Kindertagesstätte ist auf 14 bis 18 Plätze angelegt, von denen bei Bedarf auch einige als Kinderkrippenplätze eingerichtet werden können. Die Nutzung der Kindertagesstätte ist nicht auf Angehörige der Hochschule beschränkt, sondern steht als kommunale Einrichtung allen Familien offen.

Ihr Domizil wird die Kindertagesstätte im historischen Mühlengebäude finden, wo bislang ein Museum untergebracht ist. Die ersten Kinder sollen am 1. Oktober 2008 begrüßt werden. Vorher sind umfangreiche Baumaßnahmen erforderlich. Die Investitionskosten von rund 70.000 Euro teilen sich die Stadt Möckern und die Friedensauer Anstalten. Darin inbegriffen ist auch ein Spielgelände, das im Außenbereich neben dem Mühlengebäude angelegt wird.

Eine Besonderheit der Kindertagesstätte ist ihre christliche Ausrichtung. Die Stadt Möckern erklärte in der Vereinbarung ihre Absicht, den christlichen Glauben in das pädagogische Konzept zu integrieren. Nach den „Christlichen Kernpunkten“, die Bestandteil der getroffenen Vereinbarung und Grundlage für die beabsichtigte Erziehung und Bildung sind, sei die christliche Nächstenliebe in Wort und Tat die Grundlage der Arbeit mit den Kindern. Sie würden als Geschöpfe Gottes betrachtet, denen ein Zugang zum Glauben eröffnet werden solle. Die Bedeutung der zehn Gebote und der Bergpredigt Jesu für die Beziehung zu Gott und zu den Mitmenschen solle den Kindern dadurch erschlossen werden, indem sie ihnen als gelebte Werte veranschaulicht werden. Mit biblischen Erzählungen, so die „Christlichen Kernpunkte“, werde das Gottvertrauen der Kinder gestärkt und ein Wertmaßstab für das eigene Handeln vermittelt. Ziel der religiösen Erziehung sei „das Vertrautmachen und Vertrautwerden mit der Größe Gottes“, wozu gemeinsames Singen und Beten beitrügen.

Der Leiter des Instituts für Religionsfreiheit an der Theologischen Hochschule Friedensau, Dr. jur. Harald Mueller, erklärte dazu: „Eine Kindertagesstätte in kommunaler Trägerschaft und gleichzeitig mit christlicher Konzeption zu betreiben, ist sicher eine  außergewöhnliche Konstellation. Sie ist im vorliegenden Fall erklärbar und gerechtfertigt durch die besondere historische Situation Friedensaus, die gekennzeichnet ist durch die mehr als 100-jährige weit überwiegend adventistisch-christliche Prägung des Ortes, der bis 2001 auch politisch als Kommune eigenständig war. Das Grundgesetz mit seiner Konzeption vom Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften gebietet nicht einen völligen Ausschluss religiöser Bezüge aus Bereichen, die vom Staat in Vorsorge genommen worden sind. Dies ist in der verfassungsgerichtlichen Rechtspre-ch­ung mehrfach klar bestätigt worden (Kruzifix-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, BVerfGE 93,1ff; Tischgebet-Urteil des Hessischen Verfassungsgerichtshofs, NJW 2003, 1265). Entscheidend ist, dass die religiösen Bezüge nicht indoktrinär vermittelt werden und dem Grundsatz der Freiwilligkeit Rechnung tragen.“

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