Zum Wechsel von einer nicht staatlich anerkannten Bildungseinrichtung an die Theologische Hochschule Friedensau
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Ein Wechsel des Studienortes ist in der Regel eine Bereicherung. Die Studentin oder der Student lernt nicht nur neue Menschen kennen, sondern profitiert auch durch neue Forschungsschwerpunkte und Studienmöglichkeiten. In Friedensau sind Studenten, die von anderen Institutionen kommen, sehr willkommen. Wechselt man – auch über Ländergrenzen hinweg – von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität oder Hochschule in eine andere, gibt es in der Regel keine Probleme. Die bisherigen Studienleistungen werden anerkannt. Wie aber ist es, wenn man von einer Institution kommt, die staatlich nicht anerkannt ist? Kann man mit einem Studienabschluss einer solchen Institution das Masterprogramm an der Theologischen Hochschule Friedensau (ThHF) beginnen? Dafür gibt es eine genaue Regelung des Wissenschaftsrats: Gleichwertige Studienleistungen, die nicht an staatlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen geleistet wurden, können nur bis zur Hälfte dessen, was für den angestrebten Studiengang gefordert ist, übernommen werden. Möchte zum Beispiel jemand in Friedensau den Master of Theology beginnen, so ist dafür normalerweise der Bachelor of Theology, ein sechssemestriges Studium, Voraussetzung. Hat er oder sie an einem nicht staatlich anerkannten Seminar studiert, können nur drei Semester angerechnet werden, auch dann, wenn das bisher absolvierte Studium viel länger war und dem entsprach, was an der ThHF gefordert ist. Es sind also noch drei Semester in Friedensau zu studieren, um den erforderlichen anerkannten Bachelor-Abschluss zu erwerben. Was kann man tun, um schneller zum Ziel zu kommen? Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die erste ist, schon nach drei Semestern am nicht staatlich anerkannten Seminar nach Friedensau zu wechseln. Die drei Semester können angerechnet werden. Nach weiteren drei Semestern ist der Bachelorgrad erreicht. Es entsteht kein Zeitverlust. Die zweite Möglichkeit besteht darin, bereits Gelerntes durch das Ablegen einer Prüfung in Friedensau nachzuweisen. So kann man zum Beispiel eine Studienarbeit einreichen, die dann als an der Friedensauer Hochschule erbrachte Studienleistung bewertet wird. Oder man kann in Friedensau Sprachprüfungen ablegen und dadurch die Zeit einsparen, die für das Erlernen der Sprachen dort nötig gewesen wäre. Besonders komfortabel für die Studierenden ist der Nachweis von Studienleistungen an der ThHF, wenn durch eine Kooperation zwischen den Institutionen Prüfungen gleichzeitig in Friedensau bewertet werden. Kombiniert man die Anrechnung von drei Semestern mit einigen in Friedensau bewerteten Studienleistungen, so erreicht man den erforderlichen Bachelorgrad in nur noch zwei Semestern. Man könnte also vier Semester an einer nicht staatlich anerkannten Institution studiert haben und dann ohne Zeitverlust nach Friedensau wechseln. Die dritte Möglichkeit ist für die Studierenden, die an die Friedensauer Hochschule wechseln wollen, die beste Lösung. Sie setzt eine vertragliche Kooperation zwischen der nicht staatlich anerkannten Ausbildungsstätte und der Hochschule voraus. Es wird vereinbart, dass Studienzulassung, Module und Kurse, Leistungsnachweise und Prüfungen der nicht staatlich anerkannten Institution so gestaltet sind, dass sie den Anforderungen in Friedensau entsprechen. Die Studierenden sind gleichzeitig in beiden Institutionen eingeschrieben. Sie erhalten zeitgleich mit dem staatlich nicht anerkannten Abschluss auch den Bachelor-Abschluss der ThHF, so dass sie sofort mit dem Masterstudium in Friedensau beginnen können. Solche für die Studierenden sehr vorteilhaften Kooperationsverträge zwischen der Hochschule und anderen adventistischen Einrichtungen sind bereits in Arbeit und ein gutes Zeichen für das Miteinander im adventistischen Bildungssystem. |
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