Lesung zum 60. Jahrestag der Allgemeinen Menschenrechtserklärung

In einer Lesung zum 60. Jahrestag der Allgemeinen Menschenrechtserklärung setzten Dr. theol. Johannes Hartlapp, Dozent für Kirchen- und Religionsgeschichte, und Dr. jur. Harald Mueller, Leiter des Instituts für Religionsfreiheit an der ThHF, sich mit den Grundrechten des Menschen auseinander. „Solange es Menschen gibt, wird das Recht des Menschen eingeklagt“, eröffnete Hartlapp. „Die Rechte des Menschen nicht anzuerkennen gleicht einem Akt der Barbarei.“ Leider seien die Allgemeinen Menschenrechte keine Konvention, sondern nur eine Deklaration und damit ein Versuch, subjektive Freiheiten zu verallgemeinern.

Es gibt sogenannte natürliche Rechte, wie das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder persönliche Freiheit, die der Mensch von Geburt aus hat. Andere ergeben sich erst im Nachhinein. Geboren sind alle Menschen gleich. Auch wenn diese Gleichheit nicht auf den ersten Blick sichtbar ist, resultiert sie doch aus dem Geschaffensein des Menschen durch Gott. Doch bei aller Gleichheit ergeben sich aus den Umständen unserer Geburt Unterschiede. So zum Beispiel durch Bildung. Das Leben birgt in sich aber nicht nur Freiheiten und Rechte, sondern auch Pflichten und Abhängigkeiten. So darf die Freiheit des Einzelnen nicht über der Freiheit Anderer stehen. Der Kampf um das eigene Recht wird durch die Rücksichtnahme auf das Recht des Nächsten zuweilen sehr mühsam.

Wenn die staatliche Ordnung die Verantwortung für die Menschenrechte und deren Einhaltung übernimmt, ist eine freie Gesellschaft möglich. Doch ebenso kann es passieren, dass die Freiheit des Einzelnen untergraben wird. Wer seine eigenen Rechte an den Staat abgibt, ordnet sich der Gesellschaft unter. Deshalb ist es in China nahezu unmöglich, seine Menschenrechte einzufordern, oder in muslimischen Ländern zu erwarten, dass ein Religionswechsel toleriert wird. Die Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte bedeutet dabei einen großen Schritt hin zu einem menschenwürdigen Leben. Doch allein mit ihrer Erklärung ist noch lange nicht ihre Einhaltung garantiert.

Zu den Rechten des Menschen gehört auch das Recht auf Religionsfreiheit und den freien Wechsel der Religion sowie das Recht auf einen religiösen Ruhetag. So war bei der Entwicklung der Allgemeinen Menschenrechtserklärung von 1948 die Frage nach dem Sabbat ein heftig diskutiertes Thema. Die Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte ist eine Möglichkeit, dem von der Religion getrennten Staatsapparat Gottes Würde für den Menschen anzutragen.

Samuel Schmidt               

>>zurück