Das Verbot der Gemeinschaft der STA im November/Dezember 1933
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Mitte November 1933 besuchte ein Mitarbeiter der Gestapo das Büro der Mitteleuropäischen Division in Berlin und stellte dem anwesenden Schatzmeister, Otto Schildhauer, einige Fragen zur Organisations- und Vermögensstruktur und zu den Glaubenslehren der Adventisten. Dann schloss er unvermittelt mit der Frage: „Ich brauche Ihnen nun nicht zu verheimlichen, weshalb ich komme. Haben Sie irgendwelche Verbindung mit den Bibelforschern?“ Die Verwirrung war perfekt, der Raum für Spekulationen auch. Für die Leitung der Gemeinschaft schien damit endgültig klar zu sein, dass man selbst im Visier der Nachrichtendienste des neuen Staates stand. Befürchtet worden war das schon seit Monaten, vor allem nach dem (ersten) Verbot der Zeugen Jehovas im April 1933, die sich damals noch Ernste Bibelforscher nannten. Unmittelbar nach deren Verbot übermittelte die Gemeinschaft der STA der Gestapo eine Klarstellung der Glaubensunterschiede zwischen Adventisten und Bibelforschern, wohl in der Hoffnung, einer ähnlichen Maßnahme zu entgehen. Deswegen antwortete Otto Schildhauer, der Divisionsschatzmeister, auch auf die Frage nach möglichen Beziehungen zwischen Adventisten und Zeugen Jehovas: „Die Bibelforscher glauben an ein 1000jähriges Friedensreich auf Erden, während welcher Zeit die Juden als Missionare das Evangelium verkündigen werden. Wir lehren gerade das Gegenteil. Wir glauben nicht daran, daß die Juden noch einmal eine solche Rolle spielen werden. Zwischen uns und den Bibelforschern besteht ein Gegensatz wie zwischen Feuer und Wasser. Die Römische Kirche wirft uns gern mit den Bibelforschern in einen Topf. Wir haben aber bereits im Jahr 1908 verkündigt, daß die Bibelforscher auf Grund ihrer falschen Weissagungen 1914 abgewirtschaftet haben werden. In ähnlicher Weise haben wir vor 1925 gegen den Irrtum der Bibelforscher Millionen jetzt lebender Menschen werden nicht sterben [eine damals von den Zeugen Jehovas massenweise verbreitete Schrift] durch Wort und Schrift protestiert. Die Bibelforscher haben uns sogar verklagt, weil wir ihren Schwindel aufgedeckt haben.“ Die Sorge vor einem Verbot war begründet, zumal die Informationen der Gestapo deutlich erkennen lassen, dass es auch dort Kreise gab, die am liebsten in gleicher Weise gegen Adventisten vorgegangen wären. Entsprechende Anfragen aus den eigenen Reihen und auch von Seiten einzelner evangelischer Landeskirchen lagen bereits vor. Doch die zuständigen Verantwortungsträger der Gestapo agierten vorsichtig. Sie besaßen noch zu wenig Informationen. Erst zwei Jahre später, im Frühjahr 1935, setzten die systematischen Verbote einzelner Kirchen und religiöser bzw. weltanschaulicher Gemeinschaften ein. Doch das konnte in der Zentrale der Mitteleuropäischen Division in Berlin damals noch niemand wissen. Was man dagegen wusste, aber nur schwer in das gesamte Geschehen einordnen konnte, war die Tatsache, dass Ende Oktober/Anfang November 1933 den adventistischen Krankenschwestern im Bezirkskrankenhaus Rabenstein b. Chemnitz gekündigt worden war. Dort gab es, wie auch an anderen Orten in Deutschland, Gruppen adventistischer Krankenschwestern, die der „Friedensauer Schwesternschaft“ angehörten und in einer Art Kommunität dort gemeinsam lebten und arbeiteten. Offensichtlich scheint das Verbot auf Initiative der sächsischen Landeskirche ausgelöst worden zu sein. Dort hatte das Konsistorium bereits am 8. Oktober 1933 beim Reichsinnenministerium in Berlin um Maßnahmen gegen die sogenannten Sekten vorgesprochen und am 8. Oktober 1933 u.a. namentlich um ein Verbot der Adventisten nachgesucht. Allerdings sandte das Reichsinnenministerium am 13. Januar 1934 eine abschlägige Antwort auf dieses Ersuchen. Offensichtlich wollte das Landeskirchenamt in Dresden aber nicht erst die Reaktion aus Berlin abwarten, sondern selbst schon in Rabenstein ein Beispiel statuieren. Womit man aber nicht rechnete, war die Tatsache, dass einer der Synodalen und dazu noch der leitende Arzt des Krankenhauses Lichtenstein, in dem auch „Friedensauer Schwestern“ arbeiteten, die Maßnahme ablehnte und in einer „Erklärung“ Widerstand ankündigte: „Die Entlassung stellt daher, da keine der Schwestern etwas verbrochen hat, m.E. eine Ungerechtigkeit dar, die man im Interesse unseres nat. soz. Staates nicht, ohne sich dagegen zu stemmen, durchgehen lassen kann; sie steht darüber hinaus zu der von uns Nationalsozialisten proklamierten Glaubens- und Gewissensfreiheit im Widerspruch … Ich habe bereits dem ev. Landeskirchenamt, dem ich als Synodale z.Zt. angehöre, erklärt, daß ich … einem solchen Beginnen … den schärfsten Kampf ansagen und vor keinem persönlichen Opfer zurückschrecken würde, um einer solchen Ungerechtigkeit zu begegnen.“ Vollständig der Gemeinschaft verborgen war eine dritte Handlungsebene, die bei den Fragen des Gestapomannes in der Zentrale der Mitteleuropäischen Division einen beträchtlichen Platz einnahm. Es ging um die Finanzierung der Gemeinschaft, um das Vermögen und um den Geldtransfer in andere Länder. Dazu hielt sich Otto Schildhauer in seinen Antworten erstaunlich bedeckt. Während die neue Regierung, wie jedes autoritäre Regime, Organisationen mit internationalen Kontakten argwöhnisch beäugte, äußerte sich die Gestapo im Herbst 1933 in einem allgemeinen Rundschreiben an die Dienststellen recht kritisch zum „wirtschaftlichen Gebaren“ der Adventisten. Und wirklich, schon 1932 war die Ausfuhr von Devisen so stark beschränkt worden, dass das umfangreiche Netz von Missionsstationen der Mitteleuropäischen Division nicht ausreichend versorgt werden konnte. Deswegen hatte eine der Sekretärinnen der Division, Ella Borm, mehrfach unter höchstem persönlichem Risiko große Geldbeträge bei Privatreisen in die Schweiz gebracht. Überhaupt waren die Monate unter dem neuen Reichskanzler Hitler ein Wechselbad der Gefühle für viele Adventisten. Während man einerseits froh war, dass die bürgerkriegsähnlichen Zustände der letzten Jahre der Weimarer Republik nun ein Ende gefunden hatten und mit starker Hand gegen alle Gottesleugner und „Bolschewisten“ vorgegangen wurde, blieb doch die Angst, dass auch Adventisten nicht in die Vorstellungen des neuen Reiches passten. In vielen Dingen glich die adventistische Lebensweise der der Juden, außerdem stand die Wiederkunftserwartung in diametralem Gegensatz zum neuen Reich, das sich selbst als das Tausendjährige Reich bezeichnete. Deswegen sollte mit verstärktem sozialem Engagement z.B. im Winterhilfswerk die Bereitschaft der deutschen Adventisten demonstriert werden, sich intensiv am Aufbau der neuen Gesellschaftsordnung zu beteiligen. Nichtsdestotrotz blieb die Sorge vor Repressionen. Als im Herbst 1933 Deutschland per Volksvotum aus dem Völkerbund austrat, setzten sich auch Adventisten dafür ein und unterstrichen ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Mitarbeit im neuen Reich. Der Besuch des Gestapomannes im Divisionsbüro verdeutlichte den Ernst der Lage. Und wirklich, schon wenige Tage später, am 26.11.1933, erhielt die Divisionsleitung ein Telegramm aus dem Hauptquartier der Gestapo in Berlin, Prinz-Albert-Straße, mit folgendem knappen Inhalt: „Auf Grund des § 14 des Polizeiverwaltungsgesetzes in Verbindung mit §1 der Verordnung des Herrn Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 23. 2. 1933 wird die Gemeinschaft der »Siebenten-Tags-Adventisten« in Deutschland mit sofortiger Wirkung für den Freistaat Preussen aufgelöst und das gesamte Vermögen vorbehaltlich späterer Einziehung polizeilich beschlagnahmt und sichergestellt. Gleichzeitig sind alle Druckschriften, die von dieser Vereinigung herausgegeben werden, beschlagnahmt und verboten worden.“ Der Wortlaut der Verordnung lässt keinen Schluss zu, aus welchen unmittelbaren Gründen die Gestapo gehandelt hat. Aber es lässt etwas von der Absicht des neuen Regimes erkennen. Die im Text genannte Verordnung des Reichspräsidenten »zum Schutze von Volk und Staat« vom 28. Februar 1933 gründete sich auf Art. 48 Abs. 2 der Reichsverfassung und war erst wenige Monate zuvor in einer staatsstreichähnlichen Aktion unmittelbar nach dem Brand des Reichstages »zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte« entstanden. Damit war ohne eine konkrete Begründung der Polizeieinsatz und länger wirkende Restriktionen gegen offensichtliche oder vermeintliche Staatsgegner legitimiert. Der Hitlerbiograf Joachim C. Fest bezeichnet diese Notverordnung als „die entscheidende Rechtsgrundlage der nationalsozialistischen Herrschaftsordnung und zweifellos das wichtigste Gesetz des Dritten Reiches überhaupt“. Während in einigen Gemeinden der gesamte Besitz beschlagnahmt wurde, blieben andere völlig unbehelligt. Auch nicht alle Länder innerhalb des Reiches übernahmen die preußische und hessische Offensive. Dafür waren die Beamten umso schneller, die die Finanzen der Gemeinschaft zu beschlagnahmen suchten. Da aber durch einen Hinweis „höhererseits“ bereits die Gelder vor dem Zugriff in Sicherheit gebracht worden waren, mussten sich die Ermittler mit den Büchern der Finanzbuchhaltung zufrieden geben – was sie auch ausgiebig taten. Unterdessen bemühten die Verantwortungsträger der Gemeinschaft alle nur möglichen Kanäle, um den Befehl rückgängig zu machen und wenigstens in Erfahrung zu bringen, welche konkreten Motive zum Verbot beigetragen hatten. Doch die Bittgesuche an Hindenburg, Hitler und Frick verhallten ungehört. Der erst vor wenigen Monaten von Hitler ernannte deutsche Reichsbischof Ludwig Müller antwortete, er müsse aus „rechtlichen und kirchlichen Gründen“ ablehnen. Mehr Erfolg hatten offensichtlich die persönlichen Kontakte der Leiterin des Advent-Wohlfahrtswerkes Hulda Jost und deren einflussreicher Bekannter Freifrau Lucy von Linsingen, Leiterin des Kaiserin-Victoria-Hauses. Doch was letztlich dazu führte, dass am 6. Dezember 1933 die Gestapo das Verbot ohne jeden weiteren Kommentar wieder rückgängig machte, bleibt bis heute weitgehend verborgen. Da in einer ähnlichen Aktion „zum Schutz von Volk und Vaterland“ bereits im September 1933 im Freistaat Thüringen die „Christliche Wissenschaft“ kurzzeitig verboten worden war, scheint der Schluss nahezuliegen, dass die Behörden des Staates ein doppeltes Ziel verfolgten: Einerseits suchte man Einblick in die inneren Belange wie Organisation und Vermögen zu erhalten. Zum andern bewirkte das kurzzeitige Verbot wie ein „Schuss vor den Bug“ eine tiefe Verunsicherung und damit letztlich die „Gleichschaltung“, eine Unterordnung aus Angst gegenüber dem neuen Staat. Die Freude über die Aufhebung des Verbots Anfang Dezember war in den Gemeinden groß. Weil der kommende Sabbat das Ende der jährlichen Gebetswoche bildete, wurde allen Gemeinden empfohlen, einen Sabbat des Lobens und Dankens zu feiern. Doch in die Freude mischte sich auch tiefe Sorge. Was würden die nächsten Jahre bringen? Mit einem Mal zeigte es sich, dass die im Zusammenhang mit der Verkündigung biblischer Prophezeiungen immer gern vorgebrachte Äußerung „Wir wissen, was kommt. Wir haben ja das prophetische Wort!“ wohl nur eine Floskel gewesen war. Die nächsten Jahre sollten zeigen, was an Glaube und Lehre wirklich Tragkraft besaß. |
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