Studienvoraussetzungen, Bewerbung, Zulassung
Hochschulzugangsberechtigung
Voraussetzung für das Studium deutscher Studienbewerber/innen ist die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die fachgebundene Hochschulreife.
Besonders befähigte Berufstätige, die aufgrund ihrer Begabung, ihrer Persönlichkeit und ihrer Vorbildung für ein Studium in Frage kommen, aber nicht über die Hochschulreife verfügen, können die für das Studium eines bestimmten Faches erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten durch ein erfolgreiches Ablegen einer Prüfung zur Feststellung der Studienbefähigung (Feststellungsprüfung) nachweisen. Nähere Informationen erteilt das Zulassungsamt der Hochschule.
Ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber, deren Sekundarschulabschluss dem deutschen gleichwertig ist, können grundsätzlich mit einer Zulassung zum Studium an unserer Hochschule rechnen. Studienbewerber/innen aus Ländern, deren Sekundarschulabschluss unter dem Niveau des deutschen Abiturs liegt, müssen entweder in ihrem Heimatland ein oder zwei Jahre (je nach Land) erfolgreich studiert haben oder in der Bundesrepublik Deutschland ein Studienkolleg absolvieren.
Ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber, die über geringe oder keine Deutschkenntnisse verfügen, haben die Möglichkeit, an der Theologischen Hochschule Friedensau einen einjährigen Kurs "Deutsch als Fremdsprache" zu belegen.
Ansonsten müssen die Bewerber gute Deutschkenntnisse nachweisen können. Diese können z.B. durch eine erfolgreiche TestDaF-Prüfung (4 x TDN 4) nachgewiesen werden.
Studienzeiten
Das Studium an der ThHF lehnt sich an die in Deutschland üblichen Regelstudienzeiten an. Studienantritt ist grundsätzlich zu Beginn des Wintersemesters möglich.
Zulassungsverfahren
Der Antrag auf Zulassung zum Studium wird auf Anfrage vom Zulassungsamt/Akademischen Auslandsamt zugesandt. Der Zulassungsantrag ist an das Zulassungsamt bzw. Akademische Auslandsamt zu richten. Zusätzlich zum Zulassungsantrag müssen folgende Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht werden:
- Amtlich beglaubigte Fotokopien der Originalzeugnisse über den Schulabschluss und evtl. Studienzeiten
- Angaben zur Finanzierung des Studiums
- tabellarischer Lebenslauf
- ein Foto
(Die Studienzeiten sind möglichst genau mit entsprechenden Nachweisen, z. B. Transkript usw., zu belegen. Bitte keine Originalzeugnisse zusenden! Die Unterlagen bleiben im Besitz der Hochschule. Amtliche Übersetzungen aller fremdsprachigen Unterlagen sind grundsätzlich in deutscher Sprache zu halten, außer bei englischen oder französischen Dokumenten.)
Ein Zulassungsantrag kann von der Hochschule erst dann bearbeitet werden, wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Daher können nur solche Anträge im Zulassungsverfahren berücksichtigt werden, denen bis zum Ablauf der Antragsfrist die erforderlichen Unterlagen beigegeben worden sind. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet.
Bewerbungsfristen
Letzter Termin für das Einreichen des Zulassungsantrages ist: für deutsche Bewerberinnen und -bewerber der 30. August (Beginn: Oktober), für ausländische Bewerberinnen und -bewerber der 31. Mai (Beginn: Oktober). Zulassungsanträge, die nach dieser Frist eintreffen, können nicht berücksichtigt werden.
Zulassungsbescheid
Die Anträge auf Zulassung zum Studium werden vom Zulassungsamt/Akademischen Auslandsamt bearbeitet. Die Zulassungsentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Studienplätze, dem Grad der Qualifikation und der geklärten Studienfinanzierung. Wenn alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Zulassungsbescheid schriftlich dem Bewerber mitgeteilt. Die Zulassungsbescheinigung für ausländische Studienbewerber wird erst nach Einzahlung der Kaution zugesandt.
