zulassung

Zulassung und Voraussetzungen

Um für den Studiengang Musiktherapie M.A. zugelassen zu werden, ist mindestens ein Bachelorabschluss in einem der folgenden Bereiche notwendig:

  • Musik
  • Psychologie
  • Soziale Arbeit
  • Pädagogik
  • Sozialwissenschaft
  • Erziehungswissenschaft
  • Soziologie
  • Politikwissenschaften

Aufnahmekriterien

Hinweise

  • Leistungsnachweise, die im Fach Musiktherapie an der Theologischen Hochschule Friedensau und/oder dem Institut für Musiktherapie Berlin erbracht wurden, können im Masterstudiengang Anwendung finden.
  • Das Eignungsverfahren findet in Vorfeld bei unserem Partner am Institut für Musiktherapie in Berlin statt.