Rückmeldung zum Sommer- oder Wintersemester
Für jedes neue Semester ist es erforderlich, wenn das Studium fortgesetzt werden soll, sich zurück zu melden. Studierende werden nicht automatisch für das neue Semester zurückgemeldet, sondern müssen sich selbst im dafür vorgegebenen Zeitraum, zurückmelden.
Die Rückmeldung erfolgt über ein Online-Formular. Das jeweilige Passwort wird rechtzeitig mitgeteilt oder kann im Zulassungsamt erfragt werden.
Es gelten folgende Zeiträume:
- Rückmeldung zum Wintersemester - vom 15.07. bis 15.08.
- Rückmeldung zum Sommersemester - vom 02.01. bis 10.02.
Voraussetzung für deine Rückmeldung ist:
- die Zahlung der Einschreibegebühr – incl. dem Beitrag für das Deutschland-Ticket.
- ein Nachweis der Krankversicherung. Dazu müssen Vollzeitstudierende eine „Allgemeine Mitgliedsbescheinigung“ hochladen, die nicht älter als 14 Tage sein darf. Die Allgemeine Versicherungsbescheinigung bekommt ihr von eurer Krankenversicherung und wird in der Regel im Online-Portal der Krankenkasse zum Runterladen zur Verfügung gestellt. Eine Kopie der Versichertenkarte ist nicht ausreichend.
- ein ausgeglichenes Studiengebührenkonto oder ein bestehender und eingehaltener Zahlungsplan.
Du musst außerdem deine aktuellen Postanschriften eintragen.
Am Ende des Rückmeldezeitraums wird die Kanzlei die Kontostände prüfen und erst danach werden die Immatrikulationsbescheinigungen für das kommende Semester verteilt bzw. verschickt.
Sollte die Frist versäumt werden, ist zusätzlich zur Einschreibegebühr eine Säumnisgebühr von EUR 30,00 zu entrichten. Solltest Du auch nach unserer Erinnerung diese Frist versäumen, wirst Du exmatrikuliert.
Berufsbegleitende Studierende, die nicht auf dem Campus wohnen, erhalten die Immatrikulationsbescheinigungen per Post an die übermittelte Postadresse. Bitte prüft eure Postanschrift auch im CampusNet.
Bitte beachtet: Die Ausstellung einer zweiten Immatrikulationsbescheinigung ist gebührenpflichtig (EUR 7,50).