Hinweise zur Ausländerbehörde
Anschrift
Ausländerbehörde
In der alten Kaserne 9
39288 Burg
T +49 3921 9493295
Öffnungszeiten
Mo 08.30 – 12.00 Uhr
Di 08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Mi geschlossen
Do 08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr
Fr 08.30 – 12.00 Uhr
Terminbuchung
Für eine Meldung bei der Ausländerbehörde muss vorab ein Termin über E-Mail oder telefonisch gebucht werden: +49 3921 949 3200
Alle ausländischen Studierenden müssen zu Beginn des Studiums zur Ausländerbehörde, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.
Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltstitel)
Die Aufenthaltserlaubnis ist zunächst für maximal zwei Jahre gültig und kostet 110 Euro. Wenn dein internationaler Studiengang auf drei Jahre angelegt ist, musst du deine Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig vor Ablauf der zwei Jahre verlängern lassen. Um die Verlängerung zu erhalten, musst du nachweisen, dass du in deinem Studium wie erwartet vorankommst – das heißt, dass du alle erforderlichen Leistungspunkte erworben und alle erforderlichen Prüfungen bestanden hast. Die Ausländerbehörde in Burg, bei der Friedensau-Studierende ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis beantragen müssen, verlangt, dass du die Verlängerung 6 Wochen vor Ablauf deines Visums beantragst.
Bitte nimm die folgenden Dokumente zur Ausländerbehörde mit:
- Deine Meldebescheinigung, ausgestellt von der Meldebehörde
- Nachweis, dass du privat oder gesetzlich krankenversichert bist
- Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel – falls nicht bereits bei der Visumerteilung geprüft
- Deinen gültigen Reisepass (mindestens gültig für weitere 6 Monate nach deiner Ankunft in Deutschland)
- Geld für die Zahlung der Aufenthaltsgenehmigungsgebühr (110,00 EUR für jedes Familienmitglied, ja nach Dauer der Aufenthaltsgenehmigung)
Elektronische Aufenthaltsgenehmigung
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vergibt einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) im Kreditkartenformat. Jedes Familienmitglied muss einen eigenen eAT besitzen. Der eAT enthält einen berührungslosen Chip, auf dem persönliche Daten, biometrische Merkmale (Foto und Fingerabdrücke) und zusätzliche Sonderbedingungen gespeichert sind. Der Chip enthält einen elektronischen Identitätsnachweis und bietet eine elektronische Unterschriftsfunktion.
Wichtig: Der eAT ist nur so lange gültig, wie der Inhaber im Besitz eines gültigen Reisepasses ist. Achte daher darauf, dass dein Reisepass noch mindestens zwei Jahre gültig ist, wenn du zum Studium nach Deutschland kommst.
Ausführliche Informationen zum eAT findest du auf der Website des BAMF.