Rundfunkbeitrag (Beitragsservice)

Auch für jedes Zimmer in den Friedensauer Studierendenwohnheimen muss der Rundfunkbeitrag bezahlt werden. Die Rundfunkgebühr ist ein gesetzlich vorgeschriebener Beitrag für Bürger, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des öffentlichen Interesses. Für Privathaushalte beträgt der Beitrag derzeit 18,36 Euro pro Monat. 

Der Beitrag dient der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens auf der Grundlage eines Beitragsmodells. Beitragspflichtig bedeutet, dass grundsätzlich alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Institutionen usw. in Deutschland einen Beitrag leisten müssen – unabhängig davon, ob jemand Radio oder Fernsehen auch tatsächlich nutzt. Durch das Bewohnen eines Zimmers oder einer Wohnung entsteht die Pflicht zur Beitragsleistung. Ziel ist es, ein möglichst hohes Maß an Fairness bei der Finanzierung zu gewährleisten.  

Wer staatliche Ausbildungsförderung erhält, kann sich mit der Bafög-Bescheinigung davon befreien lassen; liegt diese noch nicht vor, kann dies formlos erfolgen. Bitte beachte, die Befreiung ist nur im Voraus möglich; rückwirkend kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.   

Weitere Informationen gibt es auf der Website des Beitragsservices.

Wenn du dir ein Zimmer oder eine Wohnung teilst, wird das Zimmer/die Wohnung als ein Haushalt betrachtet. Das bedeutet, dass du dir die Kosten von 18,36 Euro mit deinem(n) Mitbewohner(n) teilst. Allerdings muss der Beitragsservice darüber informiert werden. Falls du zum Ausfüllen des Formulars Hilfe benötigst, wende dich bitte an Franz Stuhrmann (Wohnheimleitung) oder Renate Dost (Beratung und Soziales).  

Bild der THH Friedensau

Wohnheimleitung

R CON 105
Termin nach Vereinbarung 

Franz Stuhrmann

Telefon: +49 (0) 3921-916-141
E-Mail:

Bild der THH Friedensau

Beratung und Soziales

R MIC 101
Termin nach Vereinbarung

Renate Dost

Telefon: +49 (0) 3921 916-194
E-Mail: