Regelungen zur Nutzung von KI-Tools im Kontext von Prüfungsleistungen an der Theologischen Hochschule Friedensau
Grundlagen
Die Regelungen zur Nutzung von KI-Tools orientieren sich an den folgenden Grundsätzen:
- Schriftliche Prüfungen sollen die eigenständige Arbeitsleistung von Studierenden darstellen.
- Es ist Teil guter wissenschaftlicher Praxis, Inhalte und Ideen, die von anderen übernommen werden, möglichst zur Originalquelle oder zumindest einer für wissenschaftliche Zwecke ausreichend verlässlichen Quelle zurückzuverfolgen.
Erlaubte und nicht erlaubte Einsatzzwecke
Für die Nutzung von KI-Tools werden die drei im Folgenden beschriebenen Bereiche unterschieden. Gibt es KI-Anwendungszwecke, die hier noch nicht aufgeführt sind, ist vorab Rücksprache mit den zuständigen Prüfenden zu halten.
1. Erlaubter Einsatz, der nicht erwähnt werden muss
Die Nutzung von KI-Tools für Recherche, Ideenfindung, Übersetzungsvorschläge, Rechtschreib- und Sprachkorrektur oder als virtuelle Diskussionspartnerin ist ohne Erwähnung gestattet.
2. Erlaubter Einsatz, der kenntlich gemacht werden muss
Erlaubt, aber erwähnungspflichtig sind folgende Anwendungen von KI-Tools:
- Die automatische Transkription von Interviews und die Anwendung von KI-Tools im Kontext von Analysesoftware für empirische Daten.
- Wenn die schriftliche Arbeit in einer anderen Sprache verfasst wurde, diese aber als komplett KI-übersetzte Fassung vorgelegt wird.
- Wenn durch generative KI erzeugte Textteile sinngemäß oder wortwörtlich in die eigene Arbeit integriert werden, sind diese analog zur Übernahme von Passagen aus anderen Quellen entsprechend zu markieren und mit einer Quellenangabe zu versehen.
- Wenn KI-generierte Bilder, Grafiken, Diagramme, Musik oder andere Medieninhalte verwendet werden, ist eine entsprechende Quellenangabe erforderlich.
Kenntlichmachung im Text geschieht entsprechend den üblichen Zitierregeln, als Quellenangabe sind Name und Version des KI-Tools, das Datum und - sofern zutreffend - die Art der zur Verfügung gestellten Daten zu benennen.
3. nicht erlaubter Einsatz
Folgende Arten von KI-Nutzung sind nicht erlaubt:
- Jede Nutzung, die den geltenden Datenschutzbestimmungen zuwiderläuft. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn Dokumente mit personenbezogenen Daten (ohne die Zustimmung der betroffenen Personen) in KI-Cloudsysteme hochgeladen werden, die nicht DGSVO-konform (Datenschutz-Grundverordnung) sind.
- Die Verwendung KI-generierter Textpassagen ohne entsprechende Kenntlichmachung.
- Die Nutzung von KI zur Bewertung von Prüfungsleistungen.
Allgemeine Bestimmungen
Für die Richtigkeit aller Angaben in einer schriftlichen Arbeit trägt auch bei der Nutzung von KI-Tools der Verfasser/die Verfasserin die alleinige Verantwortung.
Eine Verwendung von KI-Tools, die nicht diesen Richtlinien entspricht, kann als Betrugsversuch gewertet werden. Auch bei regelkonformer Nutzung muss sichergestellt sein, dass die schriftliche Arbeit in den zentralen Bereichen und in hinreichendem Umfang die Eigenleistung der oder des Studierenden darstellt, um zum Bestehen der Prüfungsleistung zu genügen.
Die folgende Erklärung ist unterschrieben jeder schriftlichen Prüfungsleistung anzufügen.
Selbständigkeitserklärung
Hiermit erkläre ich, (Name),
- dass ich die vorgelegte Arbeit selbstständig und ohne unerlaubte Hilfe angefertigt habe,
- dass ich Stellen der Arbeit, die dem Wortlaut oder dem Sinn nach anderen Dokumenten (dazu zählen auch Internetquellen und KI-basierte Tools) entnommen sind, unter Angabe der Quelle kenntlich gemacht habe und
- dass ich die vorliegende Arbeit bisher nicht in gleicher oder ähnlicher Form einer anderen Prüfungsbehörde vorgelegt habe.
Ich willige ein,
- dass meine Arbeit mittels Software auf Plagiate überprüft werden kann.
Mir ist bewusst,
- dass, wenn meine Arbeit plagiierte Passagen enthält, dies als Betrugsversuch geahndet werden kann und die Arbeit als „nicht bestanden“ gilt.
- dass im Falle eines Betrugsversuches eine Verwarnung durch den Prüfungsausschuss ausgesprochen wird und dass eine wiederholte Verwarnung zum Ausschluss von weiteren Prüfungsleistungen führt.
- dass ich im Fall der Verwendung von KI-Tools in der Arbeit die vollumfängliche Verantwortung für eventuell durch die KI generierte fehlerhafte oder verzerrte Inhalte, fehlerhafte Referenzen, Verstöße gegen das Datenschutz- und Urheberrecht oder Plagiate trage.