­Arbeit für Studierende­

Hier findest Du Kontaktdaten und Informationen rund um studentische Arbeitsmöglichkeiten an der Theologischen Hochschule Friedensau.

Bild der THH Friedensau

Leitung studentische Beschäftigung

R LÜP 104
Termin nach Vereinbarung 

Luca Lehmann

Telefon: +49 (0) 3921 916-128
E-Mail:

Bewerbung um Arbeit

Alle Bewerbungen um „Arbeit als studentische Hilfskräfte“ werden zentral in der akademischen Verwaltung (bei Luca Lehmann) eingereicht (nicht bei der jeweiligen Abteilung).   

Die Bewerbungen beziehen sich jeweils auf ein Arbeitsangebot für ein Studienjahr (Oktober bis Juni) oder für eine Sommerarbeit (Juli bis September). 

Welche Unterlagen müssen für die Vertragsunterzeichnung eingereicht werden?
  • Sozialversicherungsnachweis (Rentenversicherungsnummer)
  • (Steuer-) Identifikationsnummer (online beantragen beim Bundeszentralamt für Steuern – hier hilft das SIS-Team)
  • Aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
  • Ausgefüllter Personalfragebogen, inkl. Informationen zu weiteren Beschäftigungen
  • Ggf. Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Rahmen eines Minijobs mit Verdienstgrenze (geringfügig entlohnte Beschäftigung)
  • Bei Werkstudenten-Beschäftigung mit privater Krankenversicherung: Immatrikulationsbescheinigung 
Wo erhalte ich meine Sozialversicherungsnummer?
  • Bei der Deutschen Rentenversicherung oder als gesetzlich Versicherter von der Krankenkasse.
  • Ausländische Studierende erhalten Unterstützung bei der Beantragung vom SIS.   
Welche Verdienstgrenze muss ich beachten?
  • Minijob mit Verdienstgrenze: monatliche Verdienstgrenze, die sich analog zur Entwicklung des Mindestlohnes dynamisch anpasst 
Rentenversicherung im Rahmen eines Minijobs mit Verdienstgrenze:
  • Beitragssatz beträgt knapp 4 % vom Arbeitsentgelt bei einem Mindesteinkommen von 175,00 Euro
  • Bei Nichterreichen des Mindesteinkommens, z. B. Stundenkürzung, erhöht sich der Beitrag.
  • Ist keine Beitragszahlung gewünscht, kann ein Antrag auf Befreiung gestellt werden.   
Was ist bei der Stundenerfassung im HR-Works zu beachten?
  • Die monatlich vereinbarten Arbeitsstunden sind zu leisten. Arbeitsstart und Arbeitsende sind direkt und digital in HR-Works durch Ein- und Ausloggen zu erfassen.
  • Eine rückwirkende Stundenerfassung ist für maximal 3 Tage möglich.
  • Ausnahmsweise dürfen gelegentlich mehr als 50 Prozent der vereinbarten monatlichen Stundenzahl als Mehrarbeit geleistet werden. Die Mehrleistung ist im Folgemonat durch eine geringere Arbeitsleistung auszugleichen.
  • Urlaubszeiten müssen im HR-Works eingetragen werden, ansonsten verfällt der Urlaubsanspruch.
  • Die Arbeitsleistung ist jeden Monat zu erbringen, Monate ohne Arbeitsleistung sind nur möglich, wenn in diesem Monat Urlaubszeiten beantragt werden. 
Was ist im Krankheitsfall zu beachten?
  • Sofortige Meldung an Abteilungsleiter, danach:
  • Meldung der Abwesenheit/Krankheit über HR-Works, ggf. ein Foto der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hochladen.
  • Die Krankheitsarten im HR-Works beachten.
  • Lohnfortzahlung erfolgt nur, wenn die Voraussetzungen gem. Arbeitsvertrag eingehalten werden. Hier zählt die Meldung im HR-Works. 
Was ist bei einer Kündigung zu beachten?
  • Kündigungsfristen gelten gem. Vertrag.
  • Die Kündigung ist fristgemäß schriftlich an (1) Abteilung für akademische und studentische Angelegenheiten, (2) Abteilungsleiter und (3) Buchhaltung zu richten.   
Wie erhalte ich meinen Lohn?
  • Die Lohnauszahlung erfolgt grundsätzlich auf das Servicekonto.
  • Die Lohnzahlung erfolgt als monatlich gleichbleibende Rate, inklusive Urlaubszahlung. Bei zu wenig geleisteten Stunden wird die Lohnzahlung reduziert.
  • Auf Antrag ist ein Transfer auf das Studienkonto oder die Überweisung auf das private Bankkonto möglich.
  • Auszahlung der Arbeitslöhne erfolgt i. d. R. zwischen dem 10. und 15. des Folgemonats; Barauszahlung ggf. an der Rezeption der Verwaltung.
  • Die Lohnabrechnung befindet sich zwischen dem 10. und 15. des Folgemonats im Studentenfach im LÜP. Nach dem 15. des Folgemonats sind Lohnauszahlungen nur bei positivem Kontostand möglich.
  • Die Endabrechnung der tatsächlich geleisteten Stunden im Verhältnis zu den gezahlten Stunden erfolgt zum Vertragsende. Achtung: Bei Minderleistung kommt es zu Rückforderungen von bereits gezahlten Löhnen. 
Was muss ich beachten, wenn ich einen Job außerhalb des Campus aufnehmen möchte?
  • Vor der Aufnahme einer weiteren Beschäftigung muss die Abteilung für akademische und studentische Angelegenheiten, Luca Lehmann, informiert werden.   
Was ist bei Beschäftigung im Status „Werkstudent“ abweichend zu beachten?
  • Das Arbeitsentgelt muss monatlich höher sein als die Minijob-Grenze.
  • Rentenversicherungsbeitrag muss gezahlt werden, eventuell auch Lohnsteuer. Gezahlte Lohnsteuer wird eventuell erstattet, wenn zu Beginn des neuen Jahres eine Steuererklärung abgegeben wird.
  • Es dürfen in der Vorlesungszeit maximal 19,5 Stunden je Woche gearbeitet werden. Dazu zählen auch Arbeitsstunden aus Beschäftigungen außerhalt des Campus. In den Semesterferien können mehr Arbeitsstunden geleistet werden.   
Wer ist bei Fragen zuständig?
  • Fragen zum Arbeitsvertrag: Abteilung für akademische und studentische Angelegenheiten, Luca Lehmann
  • Fragen zu den Abrechnungsmodalitäten: Buchhaltung, Ramona Bräutigam. 

 Wichtig! Bitte unbedingt die vertraglichen Regelungen lesen und beachten!