Ein mutiger Protest gegen das Verbot der Adventgemeinde 1933: Prediger Rudolf Stein

08. Juli. 2026 / Wissenschaft & Forschung

Am 28. Dezember 1933 sandte die Gestapo in Berlin eine Generalia an alle nichtpreußischen Länder mit dem Hinweis, dass aufgrund des § 14 des Polizeiverwaltungsgesetzes in Verbindung mit dem § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28.02.1933 die Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten im Gebiet des Freistaates Preußen aufgelöst und verboten worden sei. Parallel dazu seien alle adventistischen Druckschriften zu beschlagnahmen und zu verbieten. Es dauerte mit deutscher Gründlichkeit drei weitere Tage, ehe im Freistaat Braunschweig ebenfalls das Verbot Gesetzeskraft erhielt. Allerdings handelten die Polizeibehörden unmittelbar nach Erhalt des Schreibens aus Berlin, denn bereits am 29. November 1933 wurde die Politische Polizei beim Braunschweiger Prediger Rudolf Stein vorstellig und eröffnete ihm, dass die Gemeinschaft verboten und das Vermögen zu beschlagnahmen sei.

Rudolf Stein – ein Absolvent Friedensaus

Während in den Dienststellen der Gemeinschaft, vor allem dem Sitz der Mitteleuropäischen Division in Berlin, hektisch Gemeindeglieder gesucht wurden, die über gute Kontakte zu Personen in gehobenen Stellungen oder zur NSDAP verfügten – so gab es beispielsweise in München einen Adventisten mit der Parteinummer 112, also einen sogenannten „alten Kämpfer“. Doch beschritt der Braunschweiger Prediger einen anderen, für die damalige Zeit ungewöhnlichen Weg: Er schrieb einen Protestbrief an das Braunschweiger Innenministerium. Etwas Ähnliches habe ich bislang in den Archiven nicht gefunden! Während die Gemeinschaftsleitung mit Briefen an den evangelischen Reichsbischof, an die NSDAP-Parteileitung, das Preußische Innenministerium als den Stellvertreter Hitlers und an andere bedeutende Personen wandte und um eine Erklärung beziehungsweise Rücknahme der polizeilichen Maßnahme bat, protestierte Rudolf Stein! Deshalb ist es wert, an diese Persönlichkeit zu erinnern, die 1908 und 1909 seine Ausbildung in Friedensau erhielt, dann als Prediger in Frankfurt am Main arbeitete und ab 1911 als Missionar im damaligen Deutsch-Ostafrika beziehungsweise in Abessinien (Äthiopien) eingesetzt war.

Mit viel Mut gegen das Regime

In seinem Schreiben vom 4. Dezember 1933 an den Innenminister des Freistaates Braunschweig beschreibt Rudolf Stein, dass alle Versammlungslokale der Gemeinschaft im Land Braunschweig versiegelt worden seien, die Gelder beschlagnahmt und er in seiner Tätigkeit als Prediger lahmgelegt sei. „Eine große Bestürzung hat sich auf die meiner Betreuung anvertrauten Gläubigen gelegt, zumal keine Erklärung des Herrn Ministers mir zugegangen ist.“ Deshalb wende er sich jetzt an diesen Repräsentanten des Staates mit zwei Fragen:

„1. Ist in Braunschweig der Paragraph über Glaubens- und Gewissensfreiheit aufgehoben worden?
2.
Haben wir uns als S.T.-Adventisten jemals politisch gegen die Regierung betätigt? Beschuldigt man uns solchen Vergehens? Dann können wir uns jederzeit rechtfertigen!

Da die Tragweite des Vorgehens der Braunschweiger Regierung so weitreichend ist, da fundamentale Lebens- und Gewissensfragen aufgerollt werden, sehe ich mich veranlasst, aus den tiefsten Regungen meines Gewissens heraus feierlichst Protest zu erheben!

Ich protestiere im Namen Jesu, als Herrn meines Glaubens und Gewissens, der aus dem unduldsamen Geist einer Zeit heraus ans Kreuz gebracht wurde!

Ich protestiere im Namen aller Märtyrer, die für Glaubens- und Gewissensfreiheit gezeugt haben und gestorben sind!

Ich protestiere im Namen der ureigensten Menschenrechte, Herr seines Gewissens zu sein.

Ich protestiere im Namen Luthers als Verteidiger und Wiederaufrichter der Glaubens- und Gewissensfreiheit!

Ich protestiere im Namen der Augsburgischen Confession, Artikel 28!

Ich protestiere im Namen aller evangelischen Christen, deren Gewissen an die biblischen Grundsätze gebunden sind!

Ich protestiere im Namen unseres verehrten Reichspräsidenten von Hindenburg, dessen Wunsche es ist, dass Christus in Deutschland gepredigt wird!

Ich protestiere im Namen unseres hochgeschätzten Reichskanzlers Hitler, der dem Deutschen Volke verheissen hat, dass kein Glaubenskampf entstehen soll. Ausserdem weiss er und mit ihm Millionen überzeugter Christen, dass die Form das Wesen nicht bringt, wenn wir nicht das ganze Evangelium mit hineinnehmen!“

Das waren ungewöhnlich deutliche Worte in einer Zeit der „Gleichschaltung“, die keinerlei Protest duldete und alle Andersdenkenden mit Gewalt verfolgte. Wer hier an Glaubens- und Gewissensfreiheit appellierte, lief Gefahr, die ganze Intoleranz des NS-Staates am eigenen Leib erfahren zu müssen. Offenbar nahm Rudolf Stein das in kauf. Oder war es das Vertrauen in die Worte führender Männer des NS-Staates, die – zumindest noch 1933 – von Glaubens- und Gewissensfreiheit sprachen, um die christlichen Wähler für sich zu gewinnen? Es scheint, als hätten viele diesen Worten geglaubt, die allerdings schon bald von der Realität Lügen gestraft wurden. Wie dem auch sei, der Protest war für adventistische Kreise ungewöhnlich deutlich.

Briefe mit adventistischer Literatur ergänzt

In dem Protestschreiben folgen Erklärungen, die beweisen sollten, dass „dem Verdachte der Staatsfeindlichkeit [der Adventisten] absolut nichts zugrunde liegt. Vielmehr beweisen die Tatsachen, dass gerade die Advent-Gemeinde geschlossen gewissensgebunden und mit vollster Überzeugung und aller Kraft im Dienste des Volkes und damit auch im Dienste der Regierung steht.“ Als Beweis dafür übersandte Rudolf Stein mit dem Protestbrief zwei Broschüren über die Adventgemeinden und deren soziale Betätigung: Wilhelm Mueller, Was man von den Adventisten wissen muss; und Huld Jost, Was tun die Adventisten in der Wohlfahrtspflege?

Gleichzeitig erinnerte Stein an die in christlichen Kreisen weit verbreiteten Worte von Hitlers Stellvertreter Rudolf Heß, der im Sommer 1933 die Gewissensfreiheit in Glaubenssachen als einen Standpunkt der Partei und der Regierung proklamiert hatte. „Wir sind nach wie vor“, so schrieb Rudolf Stein weiter, „in aller Aufrichtigkeit und von Herzen gern bereit, alle unsere Kräfte dem Deutschen Volke in jeder Beziehung und Möglichkeit restlos zur Verfügung zu stellen. Eine Gewissenkrise herbeizuführen darf sich m.E. Deutschland in der Zeit des Aufbaues und der Bekämpfung der Kultur-Krise nicht gestatten.“

Aus heutiger Perspektive lässt sich bei diesen Worten bereits registrieren, wie stark die Propaganda nach nur wenigen Monaten bereits das Denken und den Sprachgebrauch der Menschen beeinflusst hatte, ebenso der Glaube an den „guten“ Führer des neuen Deutschlands. Und trotzdem ist der Mut nicht zu verkennen, mit dem Rudolf Stein hier seine Stimme erhebt und schließlich die Bitte formuliert: „Ich unterbreite hiermit der hohen Braunschweigischen Regierung die Bitte, unsere Lokale wieder öffnen und beschlagnahmte Gelder freigeben zu wollen.“

Der Prediger des Konventes um Braunschweig, Helmstedt, Wolfenbüttel, Königslutter

Am gleichen Tag sandte Rudolf Stein ein zweites Schreiben an den gleichen Adressaten, um auf „gewisse Übergriffe seitens einzelner Beamten hinzuweisen, die beim Schliessen des Helmstedter Lokales der Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten vorgekommen sind“. Beamte hätten sich Zugang zur Wohnung des Helmstedter Gemeindeältesten verschafft, als nur minderjährige Kinder anwesend waren, hätten Schlüssel verlangt und die private Bücherei des Ältesten beschlagnahmt. „Ich bitte Herrn Minister veranlassen zu wollen, dass u.a. das private Eigentum dem Besitzer wieder zugestellt wird.“

Noch ehe die Briefe im üblichen Behördengang eine Reaktion hervorgerufen hatten, meldete sich Rudolf Stein zum dritten Mal, dieses Mal am 7. Dezember 1933 handschriftlich. Man spürt es dem Schreiben geradezu an, dass es in Eile verfasst wurde. Kurz und knapp berichtet der Verfasser, dass ihm von seiner vorgesetzten Dienststelle die Mitteilung zugegangen sei, dass das Verbot der Siebenten-Tags-Adventisten in Preußen wieder aufgehoben worden ist. „In der angenehmen Erwartung, dass die Braunschweiger Regierung sich diesem Entschluss anpassen wird, gebe ich Ihnen vom Obigen Kenntnis.“ Es war sicher nicht dieses Schreiben, was dies bewirkte; aber genau an dem 7. Dezember zog die Regierung in Braunschweig das Verbot zurück, und bereits am folgenden Sabbat, dem 9. Dezember 1933, konnte die Gemeinde in Braunschweig wieder in ihrem Gemeindesaal Gottesdienst feiern.

Streitbar, doch erfolgreich

Doch damit endet der Briefwechsel noch nicht. Während an anderen Orten manchmal mit überschwänglichen Worten den Vertretern des Staates für die Rücknahme der Verfügung gedankt wurde, meldete sich Rudolf Stein am 13. Dezember 1933 wieder mit einem Schreiben an den Innenminister zu Wort. Er bestätigte, dass, nachdem das Verbot der Gemeinschaft in Preußen zurückgezogen worden sei, auch in Braunschweig die Versammlungen wieder abgehalten werden konnten, „da von Ihnen die Genehmigung dazu gegeben wurde“. Ohne ein weiteres Wort des Dankes zu verlieren, monierte er: „Es ist mir aber bis heute noch nicht möglich gewesen, den Gemeinden in Königslutter, Helmstadt, Schöningen und Wolfenbüttel zu dienen. Da diese Gemeinden ebenfalls Betreuung meinerseits wünschen, bitte ich Herrm Minister umgehend veranlassen zu wollen, dass der frühere Zustand auch an genannten Orten wiederhergestellt wird, damit ich meinem Berufe nachgehen kann.“

Archive geben über viele, auch kleine Details Auskunft

Eine direkte Reaktion des Braunschweiger Innenministers ist nicht nachweisbar, wenn auch eine handschriftliche Notiz auf dem zweiten Brief bestätigt, dass das Schreiben nicht zu den Akten gelegt wurde, sondern die Polizei um einen Bericht über die fraglichen Vorgänge in Helmstedt ersucht worden war. Allerdings könnte sich die Verärgerung des Ministers über das forsche und selbstbewusste Auftreten des Predigers in einem Schreiben des Reichsministeriums des Innern an das Preußische und das Braunschweigische Innenministerium vom 27. Dezember 1933 indirekt nachweisen lassen. Darin bezieht sich das Ministerium auf einen Brief vom Beauftragten der Adventisten in Deutschland, Emil Gugel, vom 20. Dezember 1933, in dem es heißt, dass es einige Orte gäbe, an denen die adventistischen Versammlungslokale und das Privateigentum von Predigern noch nicht wieder zurückgegeben worden sei. Interessanterweise liegen von den zwölf genannten Städten alle mit Ausnahme von Neuruppin im Freistaat Braunschweig. Aus der Gemeindechronik der Adventgemeinden Blankenburg und Hasselfelde (damals zu Braunschweig gehörend) geht hervor, dass erst im März 1934 die Restriktionen aufgehoben wurden. War das eine Reaktion auf das mutige Auftreten von Rudolf Stein? Wir wissen es nicht, aber der Missionar und Prediger Rudolf Stein gehört zu der kleinen Gruppe, die während der NS-Zeit den Mut hatten, öffentlich das Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit einzufordern. Das sollte nicht vergessen werden.

Dr. theol. Johannes Hartlapp

A courageous protest against the ban on the Adventist Church in 1933: Pastor Rudolf Stein