Bekanntmachungen zur Senatswahl 2023

16. Okt. 2023

WAHLLEITER:
Tobias Koch – +49 (0) 3921 916 100 –

WAHLAUSSCHUSS:
Michelle Koch – +49 (0) 3921 916 130 –
Martina Lucke - +49 (0) 3921 916 107–
Jessica Terhorst - +49 (0) 3921 916 150–

WAHLBEKANNTMACHUNGEN:

  1. Die Wahl zum Senat für die Studienjahre 2023/2024 und 2024/2025 (Amtszeit) findet an den Wahltagen vom Freitag, den 10.11.2023, bis zum Dienstag, den 14.11.2023, 12:00 Uhr, statt.
  2. Die Wahl findet ausschließlich elektronisch statt. Wahlberechtigte können ihre Stimme elektronisch während der Wahltage zu den üblichen Bürozeiten auch im Dekanatsbüro LÜP 101 (Jessica Terhorst) abgeben.
  3. Zu wählen sind:
    Nr. 1: Drei hauptamtlich Lehrende aus dem Fachbereich Christliches Sozialwesen, von denen jeweils zwei Professorinnen oder Professoren sein sollen.
    Nr. 2: Drei hauptamtlich Lehrende aus dem Fachbereich Theologie, von denen jeweils zwei Professorinnen oder Professoren sein sollen.
    Nr. 3: Eine Person aus dem Kreis der wissenschaftsunterstützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nach der Ordnung der Studierenden haben diese bereits durch die Wahl vom 4.07.2023 den Studierendensprecher und seine Stellvertreterin für das Studienjahr 2023/2024  zu Mitgliedern des Senats gewählt.
  4. Wahlvorschläge sind bis zum 24.10.2023 bis 15:00 Uhr in Textform (E-Mail) beim Wahlleiter einzureichen. Wahlvorschläge sollen die Zustimmungserklärung des Bewerbers oder der Bewerberin über die Bereitschaft, das Amt zu übernehmen, beifügen oder enthalten. Von der Wahl ausgeschlossen sind der Wahlleiter und die Mitglieder des Wahlausschusses sowie der Rektor qua Amt.
  5. Aktiv und passiv wahlberechtigt ist, wer zum vorläufigen Abschluss des Wählerverzeichnisses am 27.10.2023 dort eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis liegt zur Einsichtnahme in der Kanzlei MEN 203 und im Dekanatsbüro LÜP 101 vom 17.10.2023 bis 27.10.2023 aus. Es ist auch im Intranet einsehbar.Wahlberechtigte, die mehreren Wählergruppen angehören, sind nur in einer Wahlgruppe wahlberechtigt. Wahlberechtigt zur Gruppe Nr. 1 und 2 als “hauptamtlich Lehrende“ sind Beschäftigte mit einer Anstellung von 50% oder mehr mit einem Lehrdeputat von mindestens 4 SWS oder mehr. Wahlberechtigt zur Gruppe Nr. 3 sind die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Mitarbeitenden der zentralen Institute (FIFE, Archiv), sofern diese nicht hauptamtlich Lehrende sind, der Bibliothek, der akademischen Verwaltung und des Hochschulrechenzentrums.
  6. Anträge auf Berichtigungen oder Ergänzungen des Wählerverzeichnisses können von jedem Mitglied der Hochschule bis zum 24.10.2023 in Textform an den Wahlleiter gerichtet werden. Das Wählerverzeichnis wird am 27.10.2023, 12:00 Uhr, abgeschlossen.
  7. Die Wahlvorschläge werden am 6.11.2023 zusammen mit den Informationen zur elektronischen Wahl hochschulöffentlich durch Aushang und Rundmail bekanntgemacht.
  8. Die Wahl findet nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl statt.
    Im Falle der Mehrheitswahl sind die Bewerberinnen und Bewerber einer Gruppe in der Reihenfolge der jeweils höchsten auf sie entfallenen Zahl der gültigen Stimmen gewählt. Bei gleicher Stimmenzahl wird eine Stichwahl durchgeführt. Bewerberinnen oder Bewerber, auf die keine Stimme entfallen ist, sind nicht gewählt.
    Die Wahlberechtigten haben so viele Stimmen, wie Personen ihrer Gruppe zu wählen sind (Gesamtstimmenzahl); sie können einem Bewerber oder einer Bewerberin nur eine Stimme geben.

Tobias H. Koch
Wahlleiter