Master of Arts Musiktherapie
Seit 1998 wird an der Theologischen Hochschule Friedensau Musiktherapie in verschiedenen Formen und Fächerkombinationen unterrichtet. Heute kann an der ThHF Musiktherapie als eine praxisorientierte Wissenschaftsdisziplin in einem berufsbegleitenden, konsekutiven Studiengang mit dem Abschluss Master of Arts studiert werden.
Einführungs- und Informationsveranstaltung
Um einen Eindruck vom Studium der Musiktherapie an unserer Hochschule gewinnen zu können, bieten wir nach vorheriger Absprache die Möglichkeit einer einwöchigen hospitierenden Teilnahme am laufenden Studienbetrieb.
Für alle, die sich erst einmal generell über den Studiengang informieren möchten, bieten wir in Abständen Info-Tage für Studieninteressierte an. Momentan sind keine Termine fest geplant. Anfragen sind individuell und direkt unter folgender Adresse möglich:
Prof. Dr. sc. mus. Petra Jürgens
Telefon: +49 (0) 3921 916-187
E-Mail:
Informationen zu den Eignungsprüfungen:
Die Teilnahme ist mit einem zulassungsrelevanten Eignungsverfahren für Studiengangsinteressierte verbunden. Eine Teilnahme verpflichtet jedoch nicht zur Bewerbung und Einschreibung.
Video: Masterstudium Musiktherapie in Friedensau
Video: Profil der Musiktherapie in Friedensau
Einführungs- und Infoveranstaltungen:
Noch keine Termine
Anmeldung
Bewerbungszeitraum
Zulassungen nur zum Wintersemester:
1. April – 12. September
Vorlesungsbeginn
Wintersemester in der ersten Blockwoche (siehe unten)
Studienzeit
6 Semester Regelstudienzeit (120 ECTS credit points)
Studienform
Berufsbegleitend
Abschluss
Master of Arts Musiktherapie
Sprache des Studiengangs
Deutsch
Studiengebühren
Siehe Finanzbulletin
Finanzierungsmöglichkeiten
Auf Anfrage
Flyer Musiktherapie
jetzt bewerbenStudieninhalt
Drei Blockwochen pro Semester an der Hochschule, Praktika und Supervision sind individuell gestaltbar.
- Musiktherapie (Einführung, Theorie und Praxis; 40 ECTS credit points)
- Musiktherapeutische Praktika (3 Praktika; insgesamt 20 ECTS credit points)
- Psychologie (10 ECTS credit points)
- Gesundheitswissenschaften (10 ECTS credit points)
- Wissenschaftsmethoden (15 ECTS credit points)
- Ethik (5 ECTS credit points)
- Masterthese (20 ECTS credit points)
Ausführliche Beschreibungen zu den einzelnen Unterrichtsschwerpunkten sind dem Modulhandbuch zu entnehmen.
Studieninfos zum Download
Blockwochenpläne:
Zum Prüfungsamt
Modulhandbuch:
Modulhandbuch MA Musiktherapie - 2021
Gültig ab 01. Oktober 2021
Modulhandbuch MA Musiktherapie - 2022
Gültig ab 01. Oktober 2022
Modulhandbuch MA Musiktherapie - 2023
Gültig ab 01. Oktober 2023
Prüfungsordnung:
Studiengangsspezifische Studienordnung MA Musiktherapie
Gültig ab dem 01.07.2018
Studiengangsspezifische Studienordnung MA Musiktherapie
Gültig ab dem 01.10.2023
Rahmenstudien- und Prüfungsordnung ThHF
Gültig ab dem 01.10.2023
Hast du noch Fragen?
… zum Studiengang
… zur Bewerbung
… zur Finanzierung
… oder allgemein?
Ich berate Dich gerne!
Prof. Dr. sc. mus. Petra Jürgens
Telefon: +49 (0) 3921 916-187
E-Mail:
Berufsprofile
Musiktherapeutinnen und Musiktherapeuten mit Masterabschluss arbeiten in folgenden Bereichen:
medizinisch, klinisch, stationär
Erwachsenenpsychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Neonatologie, Geriatrie, Onkologie, Psychosomatik und Psychotherapie, Hospiz, Rehabilitation, Schmerztherapie etc.
sozialpädagogisch
Schulen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Kinder- und Jugendheime, sozial- und heilpädagogische Zentren, freizeitpädagogische Einrichtungen, Kreativwerkstätten etc.
beraterisch und präventiv
Seelsorge, Selbsthilfegruppen, Migrations- und Suchtberatung, Krisenintervention, Kur- und Bäderwesen, Salutogenese
ambulant
freiberufliche Tätigkeit in eigener sozial- und/oder psychotherapeutischer Praxis
lehrend und/oder forschend
musiktherapeutisch, methodisch-didaktisch oder methodologisch in Ausbildungs- bzw. Forschungseinrichtungen
Voraussetzungen
Zulassungsvoraussetzung für den jeweils im Wintersemester ist ein erfolgreicher Studienabschluss (B.A., M.A., Dipl., Mag., Staatsexamen, Dr.) an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule in Deutschland oder ein gleichwertiger Studienabschluss in den Studiengängen Studienabschluss (i.d.R. in Sozialer Arbeit, Sozialpädagogik, Psychologie, Erziehungswissenschaften, Pflegewissenschaften, Soziologie, Politikwissenschaft, Medizin, Musikwissenschaft oder Musik. Dies muss durch Staatsexamen, Master-, Bachelor-, Diplom-, Magisterprüfung oder Promotion) nachgewiesen werden.
Wir erwarten dabei einen Abschluss mit der Durchschnittsnote 2,5 oder besser, wobei auf Antrag unter besonderen Voraussetzungen vom Erreichen der Durchschnittsnote abgesehen oder ein anderer Studiengang anerkannt werden kann. Bei fachfremden Studiengängen kann vom Bewerber verlangt werden, fachspezifische Kenntnisse nachzuweisen oder zusätzliche Module aus dem Bachelorstudiengang Soziale Arbeit zu belegen.
Bewerber müssen die Teilnahme von mindestens 50 Zeitstunden an Selbsterfahrungsveranstaltungen nachweisen. Dazu zählen: eigene Therapieerfahrungen, Selbsterfahrung in Einzel- und Gruppensettings, selbst- und fremdwahrnehmungsorientierte Lehrveranstaltungen bisheriger Studienleistungen und professionell angeleitete Auseinandersetzungen mit der eigenen Person | Biographie (z.B. Balintgruppen, Psychodrama). Maximal die Hälfte der geforderten 50 Zeitstunden kann auf Antrag an den Prüfungsausschuss noch innerhalb der ersten 2 Semester nachgeholt werden.
Zur Einschätzung der persönlichen Eignung und Studienmotivation von Bewerbern findet ein Auswahlgespräch mit zwei therapeutischen Fachpersonen statt. Das Gespräch wird schriftlich bestätigt mit dem Vermerk „für eine therapeutische Tätigkeit voraussichtlich: geeignet/bedingt geeignet/nicht geeignet.“ Wird ein Bewerber als „voraussichtlich nicht geeignet“ eingeschätzt, ist eine Zulassung zum Studium nicht möglich. Wird der Bewerber als „voraussichtlich bedingt geeignet“ eingeschätzt, kann die Zulassung zum Studium von Auflagen abhängig gemacht werden (z.B. zusätzliche Selbsterfahrung, ein eigener Beratungs- oder Therapieprozess etc.).
Darüber hinaus sind die Bewerber verpflichtet eine musikalische Eignungsprüfung entsprechend § 27 Abs. 7 S. 2 Landesrecht Sachsen-Anhalt Hochschulgesetz (LSA-HSG) zu absolvieren. Die musikalische Eignungsprüfung findet mit der Studiengangsleitung des Studiengangs und einem externen Lehrbeauftragten statt, der über hervorragende fachbezogene Leistungen auf dem diagnostischen & musiktherapeutischen Gebiet verfügt. Im Fokus stehen hier insbesondere die musikalischen Ausdrucks- und Kommunikationskompetenzen der Bewerberin | des Bewerbers. Darüber hinaus werden mittels angeleiteter musikalischer Improvisation Interaktionsmuster erfasst. Dritter Teil dieser Eignungsprüfung ist die Rezeption von Musik. Hier ist das Augenmerk auf die Wahrnehmungsstile, -präferenzen und -ebenen der Bewerberin| des Bewerbers gerichtet. Den Abschluss bildet eine Überprüfung der aktuellen Fähigkeiten im Benennen, Beschreiben und Bewerten von Wahrnehmungsaspekten.
Hinweise:
Leistungsnachweise, die im Fach Musiktherapie an der Theologischen Hochschule Friedensau und/oder dem Institut für Musiktherapie Berlin erbracht wurden, können im Masterstudiengang Anerkennung finden.
Der Verlauf der praktischen Eignungsprüfung wird protokolliert, in dessen Ergebnis die Prüfer ein Fazit formulieren. Wird der Bewerber/ die Bewerberin als „voraussichtlich geeignet“ eingeschätzt, kann die Zulassung zum Studium erfolgen. Lautet das Ergebnis „voraussichtlich bedingt geeignet“ kann die Zulassung zum Studium von Auflagen abhängig gemacht werden, die es ermöglichen, die sichtbar gewordenen noch fehlenden Kompetenzen innerhalb der ersten beiden Semester zu entwickeln. Wird ein Bewerber als „voraussichtlich nicht geeignet“ eingeschätzt, ist eine Zulassung zum Studium nicht möglich.
Zulassungsverfahren
- Das komplette Bewerbungspaket muss innerhalb der Anmeldefristen online versendet werden. Amtliche Übersetzungen aller fremdsprachigen Unterlagen sind grundsätzlich in deutscher oder englischer Sprache zu halten.
- Die Anträge auf Zulassung zum Studium werden von 2 Zulassungskommissionen geprüft: die akademische Zulassungskommission und die Finanzkommission. Die Zulassungsentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Studienplätze und der geklärten Studienfinanzierung. Die Zusage für das Studium wird dem Bewerber schriftlich per E-Mail innerhalb einer Woche nach der Sitzung der Zulassungskommission/Finanzkommission mitgeteilt.
- Nach dem Erhalt der Zulassungsentscheidung müssen Bewerber die Anzahlung und die Kaution an die Hochschule innerhalb von 2-3 Wochen überweisen, EU-Bürger spätestens bis zum 31. August, Nicht-EU-Bürger spätestens bis zum 31. Mai.
- Nach Eingang der Zahlung versendet das Zulassungsamt an die Bewerber die Zulassungsbescheinigung sowie Informationen für den Studienanfang und die Anreise.
Der einfachste Weg nach Friedensau ist unsere Online-Bewerbung – einfach einen Benutzer-Account erstellen und die Online-Bewerbung starten.
Ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber, die über geringe oder keine Deutschkenntnisse verfügen, haben die Möglichkeit, an der Theologischen Hochschule Friedensau einen einjährigen Kurs “Deutsch als Fremdsprache” zu belegen.
Ansonsten müssen die Bewerber gute Deutschkenntnisse nachweisen. Diese können zum Beispiel durch eine erfolgreiche TestDaF-Prüfung (4 x TDN 4) nachgewiesen werden.