CoronaNews vom 22.04.2020

22. Apr. 2020

  1. Maskenpflicht in Sachsen-Anhalt
  2. Präsenzlehre erst ab dem 3. Mai möglich
Maskenpflicht in Sachsen-Anhalt

Gestern wurde die erste Änderung der 4. SARS-CoV2 EindämmungsVO veröffentlich, in der allen das Tragen einer "textile Barriere im Sinne eines Mund-Nasen-Schutzes" bei Nutzung von Bus und Bahn sowie beim Betreten von Ladengeschäften vorschreibt. (https://www.thh-friedensau.de/content/uploads/4_SARS-CoV2-EindaemmungsVO_ersteAenderung.pdf)

Ein solcher Mundschutz kann auch ein Schal oder ein Tuch sein. Als Hochschule wollen wir jedem Hochschulangehörigen, der noch keinen hat zumindest einen Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung stellen. Bitte meldet Euch bei Bedarf unter ">. Michelle Koch und ihr Nähteam werden dann mit der Produktion der Masken starten. Wenn die Masken fertig sind, bekommt ihr eine Mail und könnt die Maske während der Öffnungszeiten der Verwaltung dort abholen. Bitte die beilliegenden Reinigungshinweise beachten!

MitarbeiterInnen die während der Arbeit den Mindestabstand nicht einhalten können nutzen bitte bis auf Weiteres Einwegmasken. Jenny Menn organisiert zentral die Beschaffung der Masken.

Präsenzlehre erst ab dem 3. Mai möglich

Das Wissenschaftsministerium hat angekündigt erst zum 3. Mai Ausnahmen für die Präsenzlehre zuzulassen. Bis dahin wird mit den Hochschulen gemeinsam eine Richtlinie entwickelt und erlassen, die die zulässigen Ausnahmen vom grundsätzlich weiterhin „digitalen Semester“ definiert. Es ist also davon auszugehen, dass diese und nächste Woche noch alle Veranstaltungen im online-Betrieb angeboten werden und erst in 10 Tagen einzelne Veranstaltungen auch im Klassenraum stattfinden werden. Bitte beachtet dazu die jeweils aktuellen Informationen im CampusNet – im Feld „Raum“.

Bild der THH Friedensau
© ThHF